Digitale Souveränität der Verwaltung
Es soll eine digitale Souveränität erreicht werden, wozu die digitalen Kompetenzen der Verwaltung aufgebaut bzw. weiter gestärkt werden müssen. Dies soll erreicht werden, damit die Auftraggeber:innenkompetenzen verbessert werden. Dies bedeutet zum einen, dass Mitarbeiter:innen in öffentlichen Verwaltungen in der Lage dazu sind, IT-Anwendungen und deren Einsatzmöglichkeiten eigenständig zu beurteilen (digitale Mündigkeit). Zum anderen schließt dies die Fähigkkeit mit ein Konzepte und Artefakte, z.B. von FIM, wiederzuverwenden. Dadurch wird Nachhaltigkeit und Resilienz unterstützt. Durch die Nutzung einer souveränen Infrastruktur, z.B. deutscher/europäischer Cloud-Systeme, die zudem DSGVO-konform ist, erhält man Hoheit über Daten und Technologien. Weiterhin sollten an einheitliche (europäische) Mindeststandards richten und auf Cybersicherheit geachtet werden. Ziel ist es, eine lebendige, starke, diverse Dienstleisterlandschaft zu erreichen, um einen Vendor-Lock-in zu vermeiden. Es soll versucht werden Innovation und Startups zu fördern. Neben allgemeineren Vorgaben und Empfehlungen existieren konkrete, die IT-Infrastruktur und genutzte Software betreffende Anforderungen für Behörden [?].